Ab dem 21.07.2021 steht die neue DAC6 Taxonomie 1.07 zur Verfügung. Siehe dazu: „Kommunikationshandbücher des BZSt“
Diese beinhaltet einige Anpassungen bzgl. Datenerfassung. Diese haben wir in unser Produkt implementiert und es gilt ab sofort nur noch die neue Taxonomie.
Folgende Anpassungen sind implementiert:
- Umsetzungszeitpunkt und wirtschaftlicher Wert können als unbekannt gekennzeichnet werden: Da in einigen Fällen der wirtschaftliche Wert noch nicht benannt werden kann, musste in der alten Taxonomie der Wert 0 angegeben werden. In der neuen Taxonomie steht hierfür das Flag „unknown“ zur Verfügung.
- Im Bereich Liste der betroffenen Personen/Firmen: Vorname und Tag/Geburtsort können als unbekannt markiert werden
- Im Bereich Gestaltungsbezogene Angaben: „DAC6704 - Hilfs-, Unterstützungs- oder Beratungsleistungen“ wurde als Option zum Grund der Meldung hinzugefügt.
- MarketableArrangement wurde hinzugefügt. Der Wert von MarketableArrangement darf sich innerhalb einer Gestaltung nicht ändern.
Hintergrund:
Seit dem 1. Juli 2020 sind Intermediäre und in bestimmten Fällen auch Nutzer erstmalig zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen verpflichtet. Die primäre Meldepflicht trifft den Intermediär. Ein Nutzer ist von der vollen Meldepflicht nur dann betroffen, wenn er sich eines nicht in der EU meldepflichtigen Intermediärs bedient oder er als Inhouse- Gestalter ein Modell selbst konzipiert hat. Wenn er einen in der EU ansässigen Intermediär nicht von der gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit entbindet, ist er zumindest teilweise (in Bezug auf seine persönlichen/nutzerbezogenen Daten) meldepflichtig.