Wenn man den Aussagen auf der Webseite des BZSt glaube darf, dann ist es ab Dezember 2018 möglich, den Country by Country Report (CbCR) über die Massendatenschnittstelle ELMA einzureichen.
Das bisher verwendete Übergangsverfahren per De-Mail wird noch bis Juli 2019 akzeptiert, danach ist die Einreichung per ELMA verpflichtend.
Bevor die Abgabe per ELMA vorgenommen werden kann, muss eine Registrierung am BZSt Online Portal (BOP) erfolgen. Neben einer BZSt-Nummer muss auch die Freigabe zur ELMA Nutzung beantragt werden. Hier sollte eine Bearbeitungszeit eingerechnet werden, da die Registrierung in mehreren Schritten mit einem Aktivierungscode per Post erfolgen muss.
Die Übermittlung der CbCR Daten per ELMA kann auch durch den steuerlichen Berater oder einen Dienstleister erfolgen. In dem Fall ist der Antrag einer BZSt-Nummer nicht erforderlich.
Die übliche XML-Datei mit den CbCR Daten kann dann über das BOP online verschickt werden. Es ist davon auszugehen, dass Softwareanbieter die ELMA Schnittstelle in ihre Produkte integrieren und von dort eine direkte Übertragung erfolgt.
Ich empfehle, sich mit dem Thema rechtzeitig zu beschäftigen. Ein neues De-Mail Chaos kann keiner gebrauchen.