Für eine bessere Darstellung insbesondere auf kleineren Bildschirmen und mobilen Geräten haben wir die Workflow-Buttons
(z.B. Rückfrage oder Freigabe) sowie die Darstellung des aktuellen Status eines Vorgangs zusammengeführt.
Der aktuelle Status wird jetzt prominenter in einem Button angezeigt.
Hier ein Beispiel:
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Die Smart Country Convention präsentiert smarte Lösungen für den Public Sector in der zweiten digitalen Ausgabe am 26. und 27. Oktober 2021.
Die Special Edition bringt das hochkarätige Programm und vielfältige Möglichkeiten zum virtuellen Networking ganz einfach nachhause oder ins Büro.
Am 26. Oktober 2021 dreht sich alles um E-Government und am 27. Oktober 2021 liegt der Fokus auf Smart City.
Die Smart Country Convention vernetzt bereits zum vierten Mal Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Kommunen miteinander.
Ziel ist es, von den Besten zu lernen, die Digitalisierung zu beschleunigen.
Wann: 26. - 27. Oktober 2021
Website: https://smartcountry.berlin
Kostenfreie Anmeldung
Heute möchten wir Ihnen eine neue Funktion präsentieren: die Feldkonfiguration im Tax Compliance Bereich.
Sie haben nun die Möglichkeit, abhängig vom jeweiligen Status einer Erklärung oder einer Kontrolle, die Eingabefelder wie z.B. das Fälligkeitsdatum, flexibel ein- bzw. auszublenden oder zu sperren.
Für eine Kontrolle kann so z.B. das Beschreibungsfeld weiterhin editierbar sein, aber alle anderen Felder sind zur Eingabe gesperrt.
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Die Compliance Anforderungen der Steuerfunktion werden immer umfangreicher und das betrifft nicht nur große Konzerne sondern insbesondere auch kleine und mittelgroße Unternehmen sowie kommunale Betriebe. Oft wird das Thema in die Zukunft verschoben, da der Aufwand für die Einrichtung eines Tax Compliance Management Systems sehr hoch sein kann. Wer sich die fachliche Definition der durchzuführenden Kontrollen selbst zutraut, kann für die Digitalisierung auf unsere U² Tax Compliance App zurückgreifen. Hiermit kann mit sehr geringem Aufwand ein funktionierendes Tax CMS aufgebaut und betrieben werden.
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Besuchen Sie uns vom 31.11. - 01.12.2021 auf der Tax Technology Conference in Frankfurt am Main.
Ab dem 21.07.2021 steht die neue DAC6 Taxonomie 1.07 zur Verfügung. Siehe dazu: „Kommunikationshandbücher des BZSt“
Diese beinhaltet einige Anpassungen bzgl. Datenerfassung. Diese haben wir in unser Produkt implementiert und es gilt ab sofort nur noch die neue Taxonomie.
Folgende Anpassungen sind implementiert:
- Umsetzungszeitpunkt und wirtschaftlicher Wert können als unbekannt gekennzeichnet werden: Da in einigen Fällen der wirtschaftliche Wert noch nicht benannt werden kann, musste in der alten Taxonomie der Wert 0 angegeben werden. In der neuen Taxonomie steht hierfür das Flag „unknown“ zur Verfügung.
- Im Bereich Liste der betroffenen Personen/Firmen: Vorname und Tag/Geburtsort können als unbekannt markiert werden
- Im Bereich Gestaltungsbezogene Angaben: „DAC6704 - Hilfs-, Unterstützungs- oder Beratungsleistungen“ wurde als Option zum Grund der Meldung hinzugefügt.
- MarketableArrangement wurde hinzugefügt. Der Wert von MarketableArrangement darf sich innerhalb einer Gestaltung nicht ändern.
Hintergrund:
Seit dem 1. Juli 2020 sind Intermediäre und in bestimmten Fällen auch Nutzer erstmalig zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen verpflichtet. Die primäre Meldepflicht trifft den Intermediär. Ein Nutzer ist von der vollen Meldepflicht nur dann betroffen, wenn er sich eines nicht in der EU meldepflichtigen Intermediärs bedient oder er als Inhouse- Gestalter ein Modell selbst konzipiert hat. Wenn er einen in der EU ansässigen Intermediär nicht von der gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit entbindet, ist er zumindest teilweise (in Bezug auf seine persönlichen/nutzerbezogenen Daten) meldepflichtig.
Erfahren Sie konkret was eine funktionierende Tax Compliance der Fristenkontrolle oder der Nachverfolgung von Prüfungsanfragen abverlangt und wie sich dies in das digitale Steuermanagement integrieren lässt.
⇒ zum Interview
Universal Units ist zu Gast bei PSP in München. In den TAXPUNK Talks stellen Ihnen Stefan Groß und Thomas Hoppe die Menschen und Macher hinter den TaxTech-Tools vor. Aus Sicht der Praxis sollen aktuelle Entwicklungen beleuchtet und Zukunftsvisionen diskutiert werden. Werfen Sie mit uns einen Blick hinter die Kulissen von TaxTech!
Bis zum 30. September 2020 müssen alle grenzüberschreitende Steuergestaltungen, welche ab dem 25. Juni 2018 etabliert worden sind, unter bestimmten Bedingungen (Hallmarks), den Finanzbehörden elektronisch gemeldet werden. Für Gestaltungen ab dem 1. Juli 2020 bleiben sogar nur 30 Tage Zeit für eine Meldung.
Auf Grundlage der etablierten Tax Software U2 unterstützt das DAC 6 Modul bei der Erfassung und Strukturierung des Qualifizierungs-Prozesses sowie der Prozess-Dokumentation. Insbesondere die workflowbasierte Zusammenarbeit zwischen Intermediär und Mandant, ermöglicht einen reibungslosen Ablauf. Das webbasierte Tool erstellt aus den über einen Entscheidungsbaum erfassten Daten die versandfertige XML-Datei für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die integrierte Fristenkontrolle per E-Mail Reminder stellt sicher, dass nichts vergessen wird.
Universal Units bietet Ihnen neben dem Modul, welches eine selbstständige Bearbeitung beliebig vieler Fälle ermöglicht, auch die Dienstleistung an, für Sie die Einzelfall Abwicklung zu übernehmen.
Hauptfunktionen:
- Erfassung der relevanten Daten potenzieller DAC 6 Fälle
- Erfassung und Strukturierung des Qualifizierungs-Prozesses
- Qualifizierung der Fälle, unter Nutzung der Workflowfunktionalität (Erfassung, Qualifizierung, Review,Einreichung)
- Prozess-Dokumentation
- Technische Generierung der versandfertigen XML-Datei für das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über das BZSt-Online Portal (BOP)
Supportfunktionen:
- Eine integrierte Fristenkontrolle per E-Mail Reminder stellt sicher, dass nichts vergessen wird.
- Kommentarfunktion, zur workflowbasierten Zusammenarbeit zwischen Intermediär und Mandant, welche einen reibungslosen Ablauf ermöglicht