Seit dem 1. Januar 2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft, Teil der EU-DAC7-Richtlinie, das digitale Plattformbetreiber zur Meldung von Einkünften ihrer Nutzer verpflichtet. Es dient vorrangig der Informationsbeschaffung für Finanzbehörden ohne Änderung bestehender Steuergesetze. Gemeldet werden müssen in- und ausländische Anbieter, wobei das BZSt Daten an nationale und EU-Behörden weiterleitet.
Die in einem Excel-Template bereitgestellten Daten werden technisch validiert und nach Freigabe durch den Kunden an das BZSt über die DIP-Schnittstelle übermittelt.
Funktionen.
- Erfassung der Daten (Excel-Template)
- TIN- und VAT-Prüfung
- XML-Konvertierung
- Validierung
- Meldung ans BZSt